Honorartabelle
Gutachten
gem. § 194 BauGB
ab 2.400 € in Kategorie I
Der wesentliche Unterwschied, ein Verkehrswertgutachten muss u. a. in allen Punkten begründet, für den Laien nachvollziehbar und für den Fachkundigen nachprüfbar sein. Die Kosten für ein Gutachten ergeben sich im Wesentlichen aus diesen Anforderungen.
Honorartabelle für den Bereich der Verkehrs- und Beleihungswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Verkehrswertermittlung i.S.d. § 194 BauGB und Erstellung eines Verkehrswertermittlungsgutachtens:
unbelasteter Verkehrswert in € | Kat. I | Kat. I I | Kat. II | Kat. IV |
bis 250.000,- | 2.400,- | 2.860,- | 3.330,- | 3.810,- |
bis 350.000,- | 2.860,- | 3.430,- | 4.000,- | 4.570,- |
bis 500.000,- | 3.450,- | 4.140,- | 4.830,- | 5.520,- |
bis 750.000,- | 4.050,- | 4.860,- | 5.660,- | 6.470, |
bis 1.000.000,- | 4.650,- | 5.570,- | 6.500,- | 7.430,- |
bis 2.000.000,- | 5.360,- | 6.430,- | 7.500,- | 8.570,- |
bis 3.000.000,- | 6.200,- | 7.430,- | 8.660,- | 9.900,- |
bis 4.000.000,- | 7.380,- | 8.850,- | 10.330,- | 11.840,- |
bis 5.000.000,- | 8.570,- | 10.280,- | 12.000,- | 13.710,- |
bis 7.500.000,- | 11.300,- | 13.570,- | 15.830,- | 18.090,- |
bis 10.000.000,- | 13.690,- | 16.420,- | 19.160,- | 21.900,- |
über bis 10.000.000,- | Einzelvereinbarung | Einzelvereinbarung | Einzelvereinbarung | Einzelvereinbarung |
Definition der Art der Immobilie:
Kat. I: Bodenwertermittlung, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser
Kat. II: Dreifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, einfache Wohn- und Geschäftshäuser (i.d.R. 1 Ladenlokal im EG und Wohnungen in den Obergeschossen)
Kat. III: komplexere Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude, einfache Gewerbeimmobilien wie Lager- und Produktionshallen
Kat. IV: komplexere Gewerbeimmobilien und Sonderimmobilien, die nicht in Kategorie I bis III eingeordnet werden können
Zuschläge/Abschläge zur Honorarbasis:
Art der Tätigkeit | Zuschlag/Abschlag zur Honorarbasis |
Ermittlung des Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag | Zuschlag 20 % je Stichtag aus dem ermittelnden Verkehrswert |
Aus dem ermittelnden Verkehrswert | Zuschlag 2 ‰ |
Änderung eines bereits erstellten Gutachtens auf einen anderen Stichtag ohne erneute Recherche bei Ämtern und Behörden | Abschlag 30 % aus dem ermittelnden Verkehrswert |
Beschaffung von Unterlagen und Informationen zur Gutachtenerstellung wie beispielsweise Grundbuchauszug, Flurkarte, Eintragungsbewilligungen, Bauzeichnungen, … sowie Erstellung eines Aufmaßes und Ämtergänge | 145,- €/Stunde |
Berücksichtigung eines Wegerechts | Zuschlag von 20 % je Recht aus dem ermittelnden Verkehrswert |
Berücksichtigung eines Leitungsrechts | Zuschlag von 20 % je Recht aus dem ermittelnden Verkehrswert |
Berücksichtigung eines Wohnungsrechts | Zuschlag von 30 % je Recht aus dem ermittelnden Verkehrswert |
Berücksichtigung eines Nießbrauchrecht | Zuschlag von 30 % je Recht aus dem ermittelnden Verkehrswert |
Berücksichtigung eines Überbaus | Zuschlag von 30 % je Recht aus dem ermittelnden Verkehrswert |
Berücksichtigung eines Erbbaurechts | Zuschlag von 40 % je Recht aus dem ermittelnden Verkehrswert |
Weitere Rechte und Belastungen wie beispielswiese Baulasten, Altlasten, … | Zuschlag von 20 % je Recht aus dem ermittelnden Verkehrswert |
erschwerte Arbeitsbedingungen bei der Gutachtenerstellung wie Schmutz (Stichwort Messiehaus), Sicherheit (Stichwort Einsturzgefahr) oder Gefahrenabwehr | Zuschlag 20 % aus dem ermittelnden Verkehrswert |
Fahrtkosten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung entstehen (Fahrt zu Ortsterminen, zu Ämtern und Behörden, …) | 0,50 €/Km bis 150 Kilometer 0,30 €/Km ab 151 Kilometer |
Beratungsleistungen/Gutachtenkontrollen:
Art der Tätigkeit | Honorar |
telefonische oder schriftliche Beratungsleistungen zu Themen der Verkehrs- und Beleihungswertermittlung | 145,- €/Stunde |
Gutachtenkontrollen von Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten Gutachtencheck | 145,- €/Stunde |
Fahrtkosten, die im Rahmen der Beratungsleistungen anfallen (Fahrt zum Kunden bei persönlichen Terminen, Ortsterminen, …) | 0,50 €/Km bis 150 Kilometer 0,30 €/Km ab 151 Kilometer |
Objektbegehungen und überschlägige Kaufpreisüberprüfung:
Art der Tätigkeit | Honorar |
Objektbegehung und überschlägige Kaufpreisüberprüfung sowie schriftliche Ausarbeitung des Begehungsprotokolls und schriftliche, überschlägige Marktwertermittlung | 145,- €/Stunde |
Änderung eines bereits erstellten Protokolls auf einen anderen Stichtag | Abschlag von 30 % auf das ursprüngliche Honorar |
Fahrtkosten, die im Rahmen der Begehung (Fahrt zu den Ortsterminen, …) anfallen | 0,50 €/Km bis 150 Kilometer 0,30 €/Km ab 151 Kilometer |
Häufige Fragen zum Kompaktgutachten
Was kostet mich das Kompaktgutachten.
Das Kompaktgutachten kostet 750,00 EUR inkl. MwSt. (19%).
Wie lange dauert es, bis ich meine Bewertung erhalte?
Meist benötigen wir ca. 2-4 Wochen nach dem Ortstermin. Eine Verzögerung entsteht meist nur dann, wenn wichtige Angaben für die Berechnung fehlen oder zusätzliche Daten beim Gutachterausschuss bzw. Drittanbieter angefordert werden müssen.
Ist das Kompakt / Kurzgutachten auch für Erbangelegenheiten oder Auseinandersetzungen geeignet?
Ja, sofern die Angelegenheiten außergerichtlich geregelt werden. Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist das Vollgutachten nötig, welches wir ebenso anbieten.
Warum ist das Kompakt Kurzgutachten so viel günstiger als ein Vollgutachten, wenn ähnlich der Wert berechnet wird?
Bei einem Vollgutachten sind die textlichen Erläuterungen deutlich umfangreicher zu gestalten, da getroffene Annahmen stets begründet werden müssen. Außerdem müssen beim Vollgutachten mehr Unterlagen eingeholt und geprüft werden und es bestehen andere Haftungsrisiken, da es sich beim Kurzgutachten nicht um ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB handelt.
Werden auch Lasten (z.B. Baulasten oder Rechte im Grundbuch) und Auskünfte aus öffentlichen Registern geprüft?
Nein, im Rahmen des Kurzgutachtens werden baurechtliche und sonstige Lasten nicht für die Marktwertermittlung berücksichtigt.
Häufige Fragen zum Vollgutachten Immobiliengutachten Verkehrswertermittlung
Was kostet mich das Vollgutachten bei Steinhaus Immobilien?
Die Kosten beginnen bei ca. 2.400,00 EUR inkl. MwSt. (19%) und hängen vom Aufwand und vom Verkehrswert ab.
Wie lange dauert es, bis ich meine Bewertung erhalte?
Die Bearbeitungszeit eines Vollgutachtens beträgt ca. 2 bis 4 Wochen nach dem Ortstermin an der Immobilie.
Ist der ermittelte Verkehrswert 100% genau?
Auch bei einem Verkehrswertgutachten handelt es sich letztlich um eine Schätzung, wenn auch eine fachlich fundierte, welche nach festen Vorgaben modellkonform errechnet wird.
Welche Unterlagen werden für die Erstellung des Gutachtens benötigt?
Sie erhalten im Vorgespräch eine Liste von Unterlagen, die für die Erstellung eines Gutachtens benötigt werden. Sollten Ihnen einige Unterlagen nicht vorliegen, können diese per Vollmacht für Sie eingeholt werden.
Werden auch Lasten (z.B. Baulasten oder Rechte im Grundbuch) und Auskünfte aus öffentlichen Registern geprüft?
Ja, im Rahmen eines Vollgutachtens werden auch Lasten und Beschränkungen berücksichtigt.