Sachverständiger Immobilienbewertung bei Erbe Scheidung Landwirtschaft

Leistungen

Erbe – Scheidung Land Forstwirtschaft, weshalb und wann Sie einen Sachverständigen benötigen:

Überschlägige Ermittlung für das Nachlassverzeichnis
Überschlägige Ermittlung für das Nachlassverzeichnis
  • Gutachterliche sachverständige Stellungnahme
  • Gutachtencheck Gutachtenprüfung
  • Wertermittlung nach § 194 BauGB Verkehrswert
  • Wertermittlung eines Wohnrechtes
  • Wertermittlung Nutz und Nießrauch / Fruchtziehung
  • Wertermittlung Wart und Pflegeverpflichtung
  • Wertermittlung eines Erbbaurecht München Modell
  • Wertermittlung eines Leistungsrechtes
  • Wertermittlung eines Überbaurechtes / Überbaurente
  • Wertermittlung von Acker Grünland Wald Forst Hofstellen Betriebsgebäude Betriebsleitergebäude Photovoltaik Biogasanlagen
  • Wertermittlung wohnwirtschaftlicher Immobilien Haus Einfamilienhaus Doppelhaus Reihenhaus Mehrfamilienhaus Wohnung ETW Eigentumswohnung
  • Überschlägige Ermittlung für das Nachlassverzeichnis
  • Miet- und Pachtwertgutachten
  • Bauschäden und Baumängel
  • Ermittlung von Wohnfläche und Nutzflächen
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Immobilienvermittlung
  • Ankaufberatung
Michael Schönherr-Meixner Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Land und Forstwirtschaft
Michael Schönherr-Meixner Sachverständiger
Rückrufwunsch

Kontakt: Michael Schönherr-Meixner
Mainburgerstr. 11 85356 Freising 08161 4923950

Sachverständiger Immobilienberwertung
Sachverständiger Bauschadenbewertung
SV 1.1.2 Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – Landwirtschaft –
SV 1.1.4 Bewertung von lebendem und totem Inventar
SV 1.5 Schadensfeststellung und Bewertung von Gebäuden und bauliche Anlagen – Landwirtschaft
SV 2.3.2 Gebäude und bauliche Anlagen
SV 2.4.3 Wertermittlung von Freianlagen – Gärten (auch Kleingärten), Grünanlagen, Gehölze
SV 3.1.2 Bestands- und Bodenbewertung
SV 1400 Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (entsprechend Fachgebiet Nr. 1400 DIHK)


Bewertungsanlass

Mit folgenden Bewertungsanlässen sind wir für Sie als Sachverständiger Gutachter bei Erbe Scheidung Land Forstwirtschaft tätig.

  • Vermögensaufstellung Vermögensfeststellung
  • Scheidung und Zugewinn Zugewinnausgleich
  • Erbschaft Nachfolgeregelung Nachlassverwertung Pflichtteil Pflichtteilausgleich
  • Schenkung
  • Kauf oder Verkauf von Immobilien
  • Betreuung und Pflegschaft
  • Vormundschaft gerichtliche Betreuung
  • Zwangsversteigerung bzw. Teilungsversteigerung
  • Flurbereinigung Enteignungen Vorkaufsrechten
  • Bodenordnungen und städtebauliche Maßnahmen
  • Hofübergabe
  • Nachlassverzeichnis
  • Aufteilung des Anschaffungspreises ind Gebäudewertanteil und Bodenwertanteil

Was kostet ein Gutachten?

Eine Übersicht zum Honorarfinden Sie unter:
Honorartabelle für den Bereich der Verkehrs- und Beleihungswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Unsere Leistungen als Sachverständiger Gutachter bei Erbe Scheidung Land Forstwirtschaft werden nach den Vorgaben des Landesverbandes Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. abgerechnet. Der Verband ist eine berufsständische Vereinigung und vertritt die Interessen von öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen aller Fachrichtungen. Das Honorar richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. Für eine Immobilie im Wert von ca. EUR 250.000,- betragen die Kosten für ein Gutachten EUR 2.400 ,-
Eine Kompaktbewertung beginnt ab 750 ,-


Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens?

Die Dauer für die Erstellung eines Gutachtens hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe und Art der Immobilie sowie die Datenlage nebst der externen Datenlieferanten und die vorhandenen Unterlagen zur bewertenden Immobilie.
In der Regel müssen Sie mit ungefähr drei bis vier Wochen rechnen, bis das Wertgutachten vorliegt.


Wie wird ein Verkehrswertgutachten erstellt?

Ein Verkehrswertgutachten besteht aus zwei Teilen: dem beschreibenden und dem bewertenden Teil. Im ersten Teil wird die Immobilie beschrieben und alle rechtlichen Aspekte erörtert. Baumängel und rechtliche Mängel werden angegeben. Es handelt sich jedoch nicht um ein Bauschadensgutachten. Sollten gravierende Bauschäden an der Immobilie vorhanden sein und Sie möchten diese Schäden bewerten lassen, dann macht es Sinn, einen Bausachverständigen mit der Erstellung eines Bauschadengutachtens zu beauftragen.
Im zweiten Teil des Gutachtens erfolgt die Bewertung. Die Herleitung des Verkehrswertes wird hierbei genau beschrieben und erläutert. Besondere, werterhöhende oder wertmindernde Umstände werden separat aufgeführt und bewertet und fließen in das Endergebnis mit ein.


Brauche ich einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter?

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (ö.b.u.v.) ist der Nachweis einer besonderen, überdurchschnittlichen Sachkunde. Diese wird in der Regel von der zuständigen Handels- oder auch Architektenkammer geprüft und daraufhin die öffentliche Bestellung und Vereidigung des Sachverständigen vorgenommen. In den letzten Jahren hat auch die Zertifizierung von Sachverständigen Bedeutung gewonnen, welche von zugelassenen Zertifizierungsstellen abgenommen wird. Auch diese ist eine Prüfung besonderer Sachkunde und wird nach DIN 17024 zertifiziert. Die zertifizierten Sachverständigen sind i. d. R. den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleichgestellt.

Selbstverständlich können wir auf Kollegen im Haus mit der Qualifikation DIN 17024 zurückgreifen


Scheidung Zugewinn Land und Forstwirtschaft

Sachverständiger Gutachter Erbe Scheidung Land Forstwirtschaft
Zugewinnauseinandersetzung Zugewinnausgleich landwirtschaftlicher Zugewinn Betriebsbewertung

Es ist empfehlenswert, einen Fachanwalt hinzuzuziehen, wenn es um eine Scheidung mit Immobilienproblematik geht.


Was geschieht bei der Scheidung mit dem Haus Eigentumswohnung Eigenheim?

Scheidung
Vorwärts oder Rückwärts?

Scheidung und Scheidungsimmobilie. Was ist zu beachten?
Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein

  • Ist die Immobilie noch mit einem Kredit Hypothek Darlehen belastet?
  • Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden?
  • Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?

lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?

Ob sich ein Hausverkauf bei einer Scheidung lohnt, hängt von vielen Faktoren ab und sollte individuell geprüft werden
Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.


Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet es sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.


Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.

  • Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden.
  • Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.
  • Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihren lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.



Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihren lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.
Bei Scheidung – Trennung den Miteigentumsanteil an den anderen Ehegatten übertragen?

Wenn sich die Ehepartner nicht auf den Verkauf des Hauses und die Teilung des Erlöses einigen können, kann der Anteil von Partner A auch auf Partner B überschrieben werden. Bei diesem Verfahren ist jedoch meist die Auszahlung einer Ersatzleistung bzw. Entschädigung vorgesehen.
Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen.

Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.
Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB nicht von Bedeutung.
Vertrag entgeltliche unentgeltliche Übertragung des Eigentumsanteils am Haus.


Den Vertrag zur Übertragung des Miteigentum Anteiles sollten Sie gemeinsam mit einem Notar erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.


Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.

Ehe Scheidung
Scheidungsimmobilie

Teilungsversteigerung nach der Scheidung sowie bei Erbe

Eine Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung und dient der Auflösung einer ideellen Gemeinschaft an einem Grundstück oder einer Immobilie. Wenn die Parteien nicht in der Lage sind, zu einem gemeinsamen Eigentum eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Bei der Teilungsversteigerung kann ein Mindestgebot angesetzt sein.

Bei einer Scheidung wird für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können. Wenn keine der beiden Parteien Höchstbietender ist und das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten übergehen, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt. Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann.

Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein. In den meisten Fällen bietet sich die Versteigerung von Immobilien nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien ist jedoch in Einzelfällen Alternativlos.


Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Wertermittlungsstichtag und Qualitätsstichtag
  • Angaben zum Gutachtenzweck
  • Eingabepläne alle Geschosse, Schnitte, Ansichten incl. aller Änderungen und Tekturen und Nutzungsänderungen.
  • Flächenberechnungen Wohnfläche, Nutzfläche, Bruttogrundfläche, Grundstücksfläche incl. aller Änderungen.
  • Baubeschreibung aus Bauantragsunterlagen oder Kaufprospekt incl. aller Änderungen.
  • Grundbuchauszug soweit in Abteilung 2 Eintragungen vorhanden sind, auch die Grundakten für diese Eintragungen, nicht älter als 2 Monate
  • Auszug aus dem Bebauungsplan, inkl. Legende
  • Auszug aus dem Flächennutzungsplan, wenn nicht möglich, schriftliche Stellungnahme der Gemeinde wie das betreffende Grundstück im FNP ausgewiesen ist.
  • Erschließungskostenbeitragsbescheide, inkl. Nachweis über die Bezahlung bzw. Stundung
  • Mietverträge soweit vermietet, inkl. Änderungen und Nachträge z.B. Mieterhöhungen
  • Amtlicher Lageplan, inkl. (Nicht älter als 2 Monate)
  • Bewirtschaftungskostenabrechnung soweit vermietet, bzw. Nebenkostenabrechnung.
  • Baukostenaufstellung durch einen Vorlageberechtigten.
  • Kostennachweis für Sonderbauteile z.B. Kachelöfen, Solaranlagen, Schwimmbad
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung inkl. allen Nachträgen, incl. der Aufteilungspläne.
  • Erbbaurechtsvertrag inkl. allen Nachträgen und Erbpachtzinserhöhungen.
  • Gefährdungsabschätzung für Altlasten und altlastenverdächtige Flächen, Auszug aus dem Altlastenverzeichnis
  • Bodengutachten
  • Energieausweis
  • Daten und Nachweise über Modernisierungsmaßnahmen der letzten 10 Jahre
  • Wohngeldabrechnung der letzten 3 Jahre
  • Wirtschaftsplan aktuell und der letzten 3 Jahre
  • Protokolle der Eigentümerversammlung / Einsicht in das Beschlussbuch

Arbeitsgebiete

Oberbayern Niederbayern Unterfranken sind wir für Sie als Sachverständiger Gutachter bei Erbe Scheidung Land Forstwirtschaft vor Ort

  • Landkreis:
  • Freising
  • Erding Dachau
  • Ebersberg
  • Starnberg
  • Weilheim
  • Landsberg am Lech
  • Bad Tölz
  • Garmisch Partenkirchen
  • Rosenheim
  • Traunstein
  • Mühldorf
  • Landshut
  • Pfaffenhofen
  • Kehlheim
  • Ingolstadt
  • Bundesweit

    Michael Schönherr-Meixner
    Mainburgerstr. 11
    85356 Freising
    (Eingang Alois Steineckerstr.)

    Tel.: +498161 4923950
    Fax.: +498161 4924159


    Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu Telefonanrufen, wenn Sie uns Ihre Telefonnummer bekanntgeben. Seit dem 1. August 2009 sind nach § 7 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung unerlaubte Telefonwerbung. Wir bitten Sie daher an dieser Stelle uns Ihre Erlaubnis für Telefonanrufe zu erteilen, damit wir Sie auch in Zukunft über attraktive Immobilien informieren und persönlich beraten können. Mit Absenden des Kontaktformulars ist die Zustimmung erteilt und kann jederzeit widerrufen werden.


    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen.
    Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme, Rückfragen und zur Verarbeitung im Sinne der DSGVO dauerhaft gespeichert werden.
    https://www.sv-msm.de/datenschutz/

    "Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Eine Weitergabe An Dritte ist ausgeschlossen"